Visabestimmungen

Staatenliste zur Visumspflicht bei der Einreise nach Deutschland - ein Überblick

Sie wollen nach Deutschland reisen und benötigen ein Schengenvisa ?

Herzlich willkommen in Deutschland !

Auf dieser Seite haben wir Informationen für Sie zusammengestellt, die für die Beantragung eines Visums für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland relevant sind. Bitte beachten Sie die nachfolgenden Informationen zum Visumverfahren sowie das für Ihren Reisezweck zutreffende Merkblatt, vor allem in Bezug auf die erforderlichen Unterlagen. Bitte beachten Sie insbesondere, dass Anträge nur mit vollständigen Unterlagen eingericht werden können.

Bitte schenken Sie auch unbedingt der Fotomustertafel Beachtung, denn hier finden Sie genaue Angaben dazu, welches Passfotos für die Visabeantragung verwendet werden dürfen. Das Visa-Antragsformular finden Sie zum Ausdrucken auf dieser Seite.

Öffnungszeiten und Erreichbarkeit der Botschaft und Visastelle

Visastelle:
Samstag - Mittwoch von  9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Botschaft:
Samstag - Mittwoch von 07.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Tel.:  +968) 24 83 24 82 /  +968) 24 83 21 64 /  +968)  24 83 73 74  / +968)  24 83 50 00
Fax:    +968) - 24 83 56 90

in dringenden Notfällen:

Bereitschaftsdienst+968) 99 32 16 41

Visagebühren

Die Visagebühren werden in Euro festgesetzt, sind aber in Omani Rial zu zahlen. Je nach Kursentwicklung zwischen oramischem Rial und Euro kann es daher zu Schwankungen der tatsächlich in Landeswährung zu zahlenden Gebühren kommen.

Folgende Visagebühren werden erhoben:  

Schengenvisa (kurzfristiger Aufenthalt, Kategorie A, B, C)

- gebührenfrei für Kinder unter 6 Jahren
- Kinder von 6-12 Jahre zahlen 35 €

- Kinder ab 12 Jahre zahlen 60 €.

- Schüler und Studenten mit ihren Lehrern bei Reisen zu Studien- und Ausbildungszwecken und Forscher, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, werden schengeneinheitlich von den Visumgebühren befreit.

60,00 € 

Nationale Visa (Deutschland, Aufenthalt von mehr als 90 Tagen, Kategorie D)

Kinder unter 18 Jahren zahlen nur die Hälfte der Gebühren

60,00 €

30,00 €

"Hybridvisa" (Deutschland, Aufenthalt von mehr als 90 Tagen), nationale Visa, die gleichzeitig als Visa für den kurzfristigen Aufenthalt im Schengenraum gültig sind (Kategorie D + C)

Kinder unter 18 Jahren zahlen nur die Hälfte der Gebühren

60,00 €


30,00 €

Weitere Bearbeitungsgebühren fallen nicht an. Die Ausgabe der Anträge erfolgt gratis. Die Hilfe eines Schreibbüros ist nicht erforderlich.

Im Ablehnungsfalle werden die Gebühren nicht erstattet !

Weitere Informationen finden auf folgendem Merkblatt:

Wichtig nach Erhalt des Visums

Bitte prüfen Sie die Angaben auf dem Visum unmittelbar nach dessen Erhalt auf Richtigkeit. Insbesondere sollten Beginn und Ende der Gültigkeit des Visums überprüft und mit der Gesamtdauer des geplanten Aufenthalts abgeglichen werden. Außerdem sind die korrekte Schreibweise des Namens und Vornamens sowie die Anzahl der Einreisen zu kontrollieren. Eventuelle Fehler sind der Visastelle unverzüglich mitzuteilen. Sofern noch nicht geschehen, unterschreiben Sie Ihr Reisedokument bitte unbedingt vor Reiseantritt. Reisedokumente ohne Unterschrift könnten bei Einreise als ungültig angesehen werden. Für Probleme aufgrund eventueller fehlerhafter Einträge im Visum oder aufgrund der fehlenden Unterschrift im Reisedokument kann die Visastelle der Botschaft nicht verantwortlich gemacht werden.

Visabestimmungen

Wetter und Uhrzeit in Deutschland

Berlin:
05:14:10 4 °C
Deutscher Wetterdienst

Schengenbeitritt der Schweiz seit 12. Dezember 2008

Die Schweiz wendet seit dem 12. Dezember 2008 die Vorschriften des Schengen-Besitzstands vollständig an. Seit diesem Zeitpunkt können in der Schweiz wohnhafte Ausländer, die der Visumpflicht unterliegen, mit ihrem Reisepass und der Schweizer Aufenthaltserlaubnis, ohne dass es eines weiteren Visums bedarf, nach Deutschland und in die übrigen Anwenderstaaten des Schengener Abkommens für kurzfristige Aufenthalte bis zu drei Monaten einreisen. Die Abschaffung der Personenkontrollen im Luftverkehr ist erst für den 29. März 2009 vorgesehen. Ab 12. Dezember 2008 berechtigen auch vorher von anderen Staaten ausgestellte Schengen-Visa zur Einreise in die Schweiz. Die Schweiz stellt selbst erst seit dem 12. Dezember 2008 Schengen-Visa aus, mit denen die Einreise in die übrigen Anwenderstaaten möglich ist. Inhaber einer Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis können sich ab dem 12. Dezember 2008 für bis zu drei Monate in der Schweiz aufhalten.