Visabestimmungen

Neues Online-Terminverfahren zur Beantragung eines Schengenvisums

Termine zur Visum-Beantragung werden nur noch über ein neues Online-System vergeben. Per Mail oder Telefon ist keine Terminvereinbarung mehr möglich! Bitte buchen Sie erst dann einen Termin, wenn Sie sicher sind, dass Sie diesen einhalten können.

Bitte füllen Sie das Formular mit größter Sorgfalt aus!Selbst geringste Abweichungen bei der Passnummer oder der Schreibweise des Namens führen dazu, dass Ihnen der Zugang zur Visastelle verwehrt wird. Ausnahmen gibt es nicht, dies ist zur Verhinderung von Missbrauch erforderlich.

Vorsicht: Bei Missbrauch des Termin-Systems werden Sie für längere Zeit vom Verfahren ausgeschlossen und in eine Sperrliste eingetragen, z.B. wenn Sie Doppelbuchungen versuchen oder gefälschte Terminbestätigungen vorlegen. Dies dient der Verkürzung der Wartezeiten und liegt im Interesse der ehrlichen Antragsteller.

Lassen Sie sich Ihren Termin NICHT von Dritten buchen, Missbrauch wird Ihnen angelastet.

Hinweise für die Antragstellung: Beantragen Sie rechtzeitig! - Planen Sie Wartezeiten ein.

Aufgrund des großen Andrangs und der beschränkten räumlichen und personellen Kapazitäten der Visastelle können Wartezeiten auf Termine von mehreren Wochen entstehen, insbesondere in den Sommermonaten (Mai bis Oktober). Hinzu kommt die Bearbeitungszeit eines Schengen-Visum-Antrages von ca. 4 Arbeitstagen. Wir bitten Sie daher, Ihre Reisen mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf zu planen. Ausnahmen vom Terminsystem können nur aus humanitären Gründen und in äußersten Notfällen gemacht werden.

Antragstellung nur mit vollständigen Unterlagen möglich!

Bei Antragstellung sind vollständig ausgefüllte Anträge und alle Belege vorzulegen, um eine reibungslose und erfolgreiche Bearbeitung zu gewährleisten. Bei Antragstellern unter 16 Jahren müssen beide Elternteile bzw. Sorgeberechtigte den Antrag unterschreiben. Fehlende Unterlagen können zur Ablehnung des Antrags führen!

Achtung: Sie können keine Unterlagen nachreichen, sondern müssen einen gänzlich neuen Termin vereinbaren, was mit langen Wartezeiten verbunden ist.

Beachten Sie daher in Ihrem eigenen Interesse die Merkblätter der Botschaft. Darin wird detailliert das Verfahren erläutert und aufgezeigt, was von Ihnen benötigt wird. Kurzfristige Änderungen der Voraussetzungen sind nicht ausgeschlossen. Informieren Sie sich daher bitte kurz vor Antragstellung nochmal auf unserer Webseite, ob es Änderungen gegeben hat.

Staatenliste zur Visumspflicht bei der Einreise nach Deutschland - ein Überblick

Wichtig nach Erhalt des Visums

Bitte prüfen Sie die Angaben auf dem Visum unmittelbar nach dessen Erhalt auf Richtigkeit. Insbesondere sollten Beginn und Ende der Gültigkeit des Visums überprüft und mit der Gesamtdauer des geplanten Aufenthalts abgeglichen werden. Außerdem sind die korrekte Schreibweise des Namens und Vornamens sowie die Anzahl der Einreisen zu kontrollieren. Eventuelle Fehler sind der Visastelle unverzüglich mitzuteilen. Sofern noch nicht geschehen, unterschreiben Sie Ihr Reisedokument bitte unbedingt vor Reiseantritt. Reisedokumente ohne Unterschrift könnten bei Einreise als ungültig angesehen werden. Für Probleme aufgrund eventueller fehlerhafter Einträge im Visum oder aufgrund der fehlenden Unterschrift im Reisedokument kann die Visastelle der Botschaft nicht verantwortlich gemacht werden.

Visabestimmungen

Wetter und Uhrzeit in Deutschland

Berlin:
11:14:19 11 °C
Deutscher Wetterdienst

Deutsche Botschaft in Maskat

Botschaftsgebäude im Stadtteil Ruwi

P.O. Box 128, PC 112, Ruwi

Sultanate of Oman

Anschrift:
Ruwi, Hillat Al-Jazeera
(Nähe Al-Nahda Krankenhaus)
Way No.: 4911, Villa 953
Tel:   +968-24835000, 24832482, 24837374
Fax:   +968-24835690

Öffnungszeiten Konsularabteilung:
bis 30.04.13: Sa - Mi von 09.00 - 12.00 Uhr
ab 01.05.13: So - Do von 09.00 - 12.00 Uhr

Für Notfälle ist nach Dienstschluss der Bereitschaftsdienst unter der Mobiltelefonnummer+968-99 32 16 41 erreichbar, auch per SMS.

Visagebühren

Die Visagebühren werden in Euro festgesetzt, sind aber in Omani Rial zu zahlen. Je nach Kursentwicklung zwischen oramischem Rial und Euro kann es daher zu Schwankungen der tatsächlich in Landeswährung zu zahlenden Gebühren kommen.

Folgende Visagebühren werden erhoben:  

Schengenvisa (kurzfristiger Aufenthalt, Kategorie A, B, C)

- gebührenfrei für Kinder unter 6 Jahren
- Kinder von 6-12 Jahre zahlen 35 €

- Kinder ab 12 Jahre zahlen 60 €.

- Schüler und Studenten mit ihren Lehrern bei Reisen zu Studien- und Ausbildungszwecken und Forscher, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, werden schengeneinheitlich von den Visumgebühren befreit.

60,00 € 

Nationale Visa (Deutschland, Aufenthalt von mehr als 90 Tagen, Kategorie D)

Kinder unter 18 Jahren zahlen nur die Hälfte der Gebühren

60,00 €

30,00 €

"Hybridvisa" (Deutschland, Aufenthalt von mehr als 90 Tagen), nationale Visa, die gleichzeitig als Visa für den kurzfristigen Aufenthalt im Schengenraum gültig sind (Kategorie D + C)

Kinder unter 18 Jahren zahlen nur die Hälfte der Gebühren

60,00 €



30,00 €

Weitere Bearbeitungsgebühren fallen nicht an. Die Ausgabe der Anträge erfolgt gratis. Die Hilfe eines Schreibbüros ist nicht erforderlich.

Im Ablehnungsfalle werden die Gebühren nicht erstattet !

Weitere Informationen finden auf folgendem Merkblatt:

Schengenbeitritt der Schweiz seit 12. Dezember 2008

Die Schweiz wendet seit dem 12. Dezember 2008 die Vorschriften des Schengen-Besitzstands vollständig an. Seit diesem Zeitpunkt können in der Schweiz wohnhafte Ausländer, die der Visumpflicht unterliegen, mit ihrem Reisepass und der Schweizer Aufenthaltserlaubnis, ohne dass es eines weiteren Visums bedarf, nach Deutschland und in die übrigen Anwenderstaaten des Schengener Abkommens für kurzfristige Aufenthalte bis zu drei Monaten einreisen. Die Abschaffung der Personenkontrollen im Luftverkehr ist erst für den 29. März 2009 vorgesehen. Ab 12. Dezember 2008 berechtigen auch vorher von anderen Staaten ausgestellte Schengen-Visa zur Einreise in die Schweiz. Die Schweiz stellt selbst erst seit dem 12. Dezember 2008 Schengen-Visa aus, mit denen die Einreise in die übrigen Anwenderstaaten möglich ist. Inhaber einer Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis können sich ab dem 12. Dezember 2008 für bis zu drei Monate in der Schweiz aufhalten.