Zollvorschriften (Deutschland)
Merkblatt zur Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr
Als "Ausfuhr im Reiseverkehr" bezeichnet der Zoll die Mitnahme von Waren im persönlichen Reisegepäck in ein Land außerhalb der EU. "Nichtkommerziell" ist die Ausfuhr, wenn die Ware für den privaten Bedarf des Käufers bestimmt ist. Unter welchen Bedingungen die Umsatzsteuer in diesen Fällen rückerstattet werden kann, erklärt das folgende Merkblatt:
Merkblatt zur Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr [pdf, 105.24k]
Anmeldepflicht für Barmittel von 10.000,- Euro oder mehr bei Reisen in oder aus der Europäischen Union
Alle Personen, die mit 10.000,- EUR oder mehr Barmittel in die EU einreisen oder aus der EU ausr...
Anmeldepflicht von Barmitteln